
„Die Jugend ist unsere Zukunft. Sie sichert und garantiert
den Fortbestand Tomaniens in unvergänglicher Treue zum Schwarzweißtum und zum
Hynkelismus!“
Der Jugend fällt in Tomanien eine besondere Rolle zu und
ihr wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Jedes Kind ab dem 10. Lebensjahr wird die große Ehre zuteil
Mitglied in der Tomanischen Jugendbund zu werden, und zwar:
1. die Jungen im Alter von 10 - 14 Jahren im "Tomanischen Jungvolk" (TJ),
2. die Jungen im Alter von 14-18 Jahren im "Bund Tomanischer Jungen" (BTJ),
3. die Mädel im Alter von 10-14 Jahren im " Tomanischen Jungmädelbund" (TJM),
4. die Mädel im Alter von 14-18 Jahren im "Bund Tomanischer Mädel" (BTM)
Die zehn Gebote der Tomanischen Jugend:
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Auf die Ehre der Tomanischen Jugend kann man sich
immer verlassen.
Die Tomanische Jugend ist treu dem Großen
Verführer, der Verführung und Tomanien.
Die Tomanische Jugend ist hilfsbereit gegenüber
jedem.
Der Tomanische Jugend ist Freund aller dem
Schwarzweißtum verbundenen Menschen und Bruder aller Tomanier.
Die Tomanische Jugend ist höflich und ritterlich.
Die Tomanische Jugend schützt die Natur und lernt
von ihr, natürlich zu leben.
Die Tomanische Jugend gehorcht aus freiem Willen
und macht nichts halb.
Die Tomanische Jugend ist stets guter Laune, auch
in Schwierigkeiten.
Die Tomanische Jugend lebt sparsam und einfach.
Die Tomanische Jugend ist rein in Gedanken, Worten
und Werken. |
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Gesetz über die Tomanische Jugend vom 07.07.07:
Von der Jugend hängt die Zukunft des Tomanischen Volkes ab.
Die gesamte tomanische Jugend muss deshalb auf ihre künftigen Pflichten
vorbereitet werden.Die Verführung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das
hiermit verkündet wird:
§1.
Die gesamte tomanische Jugend innerhalb des Reichsgebietes ist in dem
Tomanischen Jugendbund zusammengeschustert, aber streng nach Geschlechtern
getrennt.
§2.
Die gesamte tomanische Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in dem
Tomanischen Jugendbund körperlich, geistig und sittlich im Geiste des
Schwarzweißtum zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.
§3.
Die Aufgabe der Erziehung der gesamten tomanischen Jugend in dem Tomanischen
Jugendbund wird dem Jugendverführer übertragen. Er ist damit "Jugendverführer
des Schwarzweiß Reich Tomanien”. Er ist dem Großen Verführer unmittelbar
unterstellt.
§4.
Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen
Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlässt der Große
Verführer.