..:  Schwarzweiß Reich Tomanien  :..

 

    „Die Jugend ist unsere Zukunft. Sie sichert und garantiert den Fortbestand Tomaniens in unvergänglicher Treue zum Schwarzweißtum und zum Hynkelismus!“

    Der Jugend fällt in Tomanien eine besondere Rolle zu und ihr wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

    Jedes Kind ab dem 10. Lebensjahr wird die große Ehre zuteil Mitglied in der Tomanischen Jugendbund zu werden, und zwar:
    1. die Jungen im Alter von 10 - 14 Jahren im "Tomanischen Jungvolk" (TJ),
    2. die Jungen im Alter von 14-18 Jahren im "Bund Tomanischer Jungen" (BTJ),
    3. die Mädel im Alter von 10-14 Jahren im " Tomanischen Jungmädelbund" (TJM),
    4. die Mädel im Alter von 14-18 Jahren im "Bund Tomanischer Mädel" (BTM)

     

    Die zehn Gebote der Tomanischen Jugend:

    Auf die Ehre der Tomanischen Jugend kann man sich immer verlassen.

    Die Tomanische Jugend ist treu dem Großen Verführer, der Verführung und Tomanien.

    Die Tomanische Jugend ist hilfsbereit gegenüber jedem.

    Der Tomanische Jugend ist Freund aller dem Schwarzweißtum verbundenen Menschen und Bruder aller Tomanier.

    Die Tomanische Jugend ist höflich und ritterlich.

    Die Tomanische Jugend schützt die Natur und lernt von ihr, natürlich zu leben.

    Die Tomanische Jugend gehorcht aus freiem Willen und macht nichts halb.

    Die Tomanische Jugend ist stets guter Laune, auch in Schwierigkeiten.

    Die Tomanische Jugend lebt sparsam und einfach.

    Die Tomanische Jugend ist rein in Gedanken, Worten und Werken.


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  • Gesetz über die Tomanische Jugend vom 07.07.07:

    Von der Jugend hängt die Zukunft des Tomanischen Volkes ab. Die gesamte tomanische Jugend muss deshalb auf ihre künftigen Pflichten vorbereitet werden.Die Verführung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

    §1.
    Die gesamte tomanische Jugend innerhalb des Reichsgebietes ist in dem Tomanischen Jugendbund zusammengeschustert, aber streng nach Geschlechtern getrennt.

    §2.
    Die gesamte tomanische Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in dem Tomanischen Jugendbund körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Schwarzweißtum zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.

    §3.
    Die Aufgabe der Erziehung der gesamten tomanischen Jugend in dem Tomanischen Jugendbund wird dem Jugendverführer übertragen. Er ist damit "Jugendverführer des Schwarzweiß Reich Tomanien”. Er ist dem Großen Verführer unmittelbar unterstellt.

    §4.
    Die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlässt der Große Verführer.


    Verweise:

    Rede an die Familien und die Jugend

    Landeijahr Verordnung


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  www.tomanien.de

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