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    Verfassung von Tomanien

    §1. Der große Verführer Adenoid Hynkel hat immer recht!

    §2. Hat der große Verführer Adenoid Hynkel Unrecht: siehe §1.

    §3. Der Große Verführer kann nicht überall sein. Daher führen Unterverführer §1 und §2 stellvertretend für ihn aus. Die Bezeichnung dieser Unterverführer sind:
    Außenverführer, Innenverführer, Kriegsverführer, Geheimdienstverführer, Propagandaverführer, Botschaftsverführer, Jugendverführer.

    §4. Die Unterverführer können auch nicht überall sein und daher führen Unterunterverführer die Verführungstätigkeiten unterverführend ggf. für die jeweiligen Unterverführer aus.
    Die Unterunterverführer werden als Volkskommissare bezeichnet.

    §5 - Die Unterverführer werden vom Großen Verführer oder in dessen Abwesenheit von seinem Stellvertreter ernannt.
    Sollte der Stellvertreter ebenfalls abwesend sein, so werden die Unterverführer vom II. Stellvertreter ernannt.
    Sollte der II. Stellvertreter ebenfalls abwesend sein, so werden die Unterverführer vom III. Stellvertreter ernannt.

    §6 - Die Unterunterverführer werden von dem Unterverführer ernannt, dem sie unterstehen.
    Sollte ein Unterunterverführer direkt dem Großen Verführer unterstehen, so wird dieser Unterunterverführer vom Großen Verführer oder in dessen Abwesenheit von seinem Stellvertreter ernannt.
    Sollte der Stellvertreter ebenfalls abwesend sein, so wird dieser Unterunterverführer vom II. Stellvertreter ernannt.
    Sollte der II. Stellvertreter ebenfalls abwesend sein, so wird dieser Unterunterverführer vom III. Stellvertreter ernannt.

    §7. Alle Volksgenossen verpflichten sich der Schwarzweiß-Tradition.

    §8. Alle Menschen sind gleich, aber manche Menschen sind gleicher als andere. Außerdem sind manche Menschen eben Volksgenossen.

    §9. Demokratie - Schtonk!

    §10. Differenzieren - Schtonk!

    §11. Freiheit - Schtonk!

    §12. Free Sprecken - Schtonk!

    §13. Pazifismus - Schtonk!

    §14. Jedem Volksgenossen wird das Privileg zuteil 48 Monate der Wehrverdienungsgnade nachzugehen.

    §15. Jede Volksgenossin erhält die Gnade sich 48 Monate Verrüstungsindustrie zu verdienen.

    §16. Die Nationalhymne ist "Schwarz und Weiß"

    Anhang:
    Tomanische Nationalhymne

    Schwarz und Weiß, wie lieb ich Dich
    Schwarz und Weiß, verlass mich nicht
    Schwarz und Weiß ist ja Tomanien nur
    Schwarz und Weiß ist unsere Kultur

    Melodie
     


    Strafgesetzbuch

    § 1
    Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.

    § 2
    Die Strafe für unerlaubte Handlungen richtet sich nach gesunden Volksempfinden.

    § 3
    Was gesundes Volksempfinden ist, entscheidet der große Verführer



  • Gesetz zur Tomanisierung

    §1. Volksgenossin und Volksgenosse kann werden wer:
    1. keine weitere Staatsbürgerschaft besitzt,
    2. sich zur Verfassung bekennt,
    3. sich zum Schwarzweißtum bekennt,
    4. sich in Tomanien nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten einbringt.

    §2. Jede(r) Volksgenossin und Volksgenosse hat ein Bankkonto beim Bankhaus Schwarzweiß zu eröffnen.

    §3. Jede(r) Volksgenossin und Volksgenosse erhält ein Begrüßungsgeld von 100.- Schuck und Lebensmittelkarten für 14 Tage.

    §4. Jede(r) Volksgenossin und Volksgenosse ab dem 16. Lebensjahr ist verpflichtet einer Ausbildung, einem Studium oder einer Arbeit nachzugehen.

    §5. - Ersatzlos gestrichen -

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